Abrechnungsmodalitäten / Behandlungskosten Suchtberatung

Privatpatienten können nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker mit Ihrer Kasse die Behandlungskosten abrechnen.Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer privaten Krankenkasse nach den vertraglichen Vereinbarungen.

Eine Abrechnung mit Ersatzkassen ist nicht möglich.

Die von mir angebotenen Kurse zur Suchtprävention (Raucherentwöhnung und Kontrolliertes Trinken) werden durch gesetzliche Krankenkassen nach
§ 20 SGB V bezuschusst. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse nach der Bezuschussung für anerkannte Kurse der Primärprävention.