Abrechnungsmodalitäten / Behandlungskosten Familienhilfe

Die Kosten für die Pädagogische & Psychologische Familienhilfe werden auf Antrag der Eltern als Hilfe zur Erziehung nach SGB VIII in Kooperation mit dem Jugendamt abgerechnet. Darüberhinaus besteht die Möglichkeit gegen private Rechnung Elterncoaching in Anspruch zu nehmen sowie Beratung und Psychotherapie für Kinder und Jugendliche.

Psychotherapie für Privatpatienten mit Rechnungsstellung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker mit Zuzahlungsoption.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer privaten Krankenkasse nach den vertraglichen Vereinbarungen.